Proporz seit Jahren politischer Zankapfel
Die Abschaffung der im Landesverfassungsrang stehenden Proporzregelung in der Steiermark ist seit Jahren ein politischer Zankapfel: Die Einstellung der Parteien zur Abschaffung ist je nach Mehrheiten wechselhaft.

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War zu Zeiten von eigenen Mehrheiten die ÖVP dafür, sie abzuschaffen, klammerte sich die SPÖ an diese garantierte Form der Regierungsbeteiligung bei ausreichender Stimmenzahl. Als sich die Mehrheitsverhältnisse drehten, entdeckte die steirische Volkspartei die Vorteile des Proporzes. Das Motto lautete nun, dass Macht auch eine starke Kontrolle brauche. Die SPÖ, die lange gegen den Proporz nichts einzuwenden hatte, weil er seit 1945 eine solide Regierungsbeteiligung garantierte, blieb zuletzt bei ihrer vor einigen Jahren eingeschlagenen Linie, den Proporz abzuschaffen - auch wenn ihre jetzige Position als stärkste Partei - die bisher in der Steiermark immer den LH stellte - keineswegs sicher ist.
Von den kleineren steirischen Parteien ist nur die FPÖ gegen die Porporzabschaffung. Grüne, BZÖ, CPö - und vor allem die drittstärkste Kraft im Landtag, die KPÖ - sind dafür, obwohl letztere mit ihrem Ergebnis bei der Landtagswahl 2005 einem Regierungssitz am nächsten gekommen wäre.
Die auf Bundesebene übliche freie Koalitionsbildung ist in der Steiermark nicht möglich: Hier sind alle Fraktionen ab einer bestimmten Stärke automatisch in der Landesregierung vertreten. Bei der steirischen Landtagswahl werden 56 Mandate - Grund- und Reststimmenmandate - in zwei Ermittlungsverfahren vergeben. Nötig für den Einzug in das Landesparlament ist ein Grundmandat in einem der vier Wahlkreise - und dafür gilt es zumindest 5,55 Prozent im Wahlkreis Graz und Graz-Umgebung oder Obersteiermark zu erreichen. Diese Regelung macht es möglich, dass die stimmenstärkste Partei nicht notwendigerweise auch die mandatsstärkste sein muss. So ergibt sich für den Sprung in die neunköpfige Regierung de facto eine unterste Latte von fünf Mandaten, die mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichend sind, wenn die betreffende Partei drittstärkste Kraft ist.
Beim Proporzsystem wird die Landesregierung automatisch nach dem Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag gebildet. Das heißt, dass alle größeren Landtagsparteien auch in der Regierung sitzen, selbst wenn eine Partei die absolute Mehrheit hat. Zuletzt hatte die Situation nach der Wahl 2005 - SPÖ vor ÖVP - die beiden Regierungsparteien dazu veranlasst, ein Arbeitsübereinkommen zu schließen. In diesem war die Abschaffung des Proporzes nach der Wahl 2005 vorgesehen. Rund zwei Jahre später schwenkte die ÖVP, die jahrelang für ein Mehrheitssystem eingetreten war, aber um. Die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit kam folglich nicht zustande. Seither warf die SPÖ gerne der ÖVP vor, was sie selbst oft unter umgekehrten Vorzeichen durchaus praktiziert hatte: Opposition in der Regierung zu sein. Eine gewisse Abwechslung hatte es gegeben, als die FPÖ von Oktober 1991 bis Oktober 2005 einen Sitz in der Landesregierung innehatte.



















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