Arbeiten bei eisiger Kälte
Eine gesetzliche Regelung für meteorologische Ausnahmefälle, wie eine extreme Kältewelle, gibt es nicht. Die Einschätzung, wann eine Arbeit unzumutbar ist, obliegt also jeweils dem Firmenchef.

Foto © Traussnig/SujetKältefrei gibt es auch bei frostigen Temperaturen nicht
Bei den frostigen Temperaturen ist die Arbeit im Freien fast unzumutbar, kältefrei gibt es aber dennoch nicht. Der Arbeitgeber muss aber bei extremer Kälte angemessene Kleidung und warme Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen, teilte die AK Steiermark in einer Aussendung mit. In einem Aufenthaltsraum oder Baucontainer darf die Temperatur nicht unter 21 Grad betragen. Bei Innenräumen gibt es vom Gesetzgeber klare Regelungen. In Büros oder Verkaufsräumen muss es mindestens 19 Grad warm sein. Doch auch diese klaren Regelungen werden von den Arbeitgebern nicht immer eingehalten, sagt Karl Schneeberger von der steirischen Arbeiterkammer: "Es gibt immer wieder Fälle, wo in Büroräumen nicht ausreichend geheizt wird. Es gibt auch immer wieder Probleme bei Verkaufslokalen, etwa bei Eingängen, wo Verkaufstätigkeiten stattfinden und es durch geöffnete Türen kalt hinein zieht.“
Verstoß kann bestraft werden
Wer am Arbeitsplatz unter der Kälte leidet, sollte den Arbeitgeber auf die Mindesttemperaturen hinweisen, heißt es bei der Arbeiterkammer. Ein Verstoß gegen die Schutzbestimmungen kann im Extremfall eine Geldstrafe zur Folge haben.















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