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Zuletzt aktualisiert: 08.09.2010 um 17:54 UhrKommentare

Grasser wird nochmals einvernommen

Grasser war nach der zweiten Einvernahme am Mittwoch optimistisch gewesen, alle Vorwürfe in der Buwog-Affäre entkräftet zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft aber angekündigt, dass es weitere Einvernahmen geben werde.

Karl-Heinz Grasser vor der Einvernahme

Foto © ReutersKarl-Heinz Grasser vor der Einvernahme

Die zweite Einvernahme von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu den Vorwürfen in der Buwog-Affäre und anderen ungeklärten Geldflüssen an seine Freunde und Geschäftspartner ist am Mittwoch nach sechs Stunden zu Ende gegangen. Grasser zeigte sich anschließend zuversichtlich, dass er nun "endlich" von allen Vorwürfen entlastet sei. Sein Anwalt Manfred Ainedter rechnet mit einer Verfahrenseinstellung noch in diesem Jahr. Die Staatsanwaltschaft Wien hat allerdings offenbar noch weitere Fragen an Grasser: "Es wird voraussichtlich noch Einvernahmetermine geben", sagte deren Leiterin Maria-Luise Nittel am Nachmittag zur APA. An eine Einstellung des Verfahrens denkt die Staatsanwaltschaft nicht.

Amtsmissbrauch und Untreue

Gegen Grasser, von 2000 bis 2007 Finanzminister in den Regierungen von Wolfgang Schüssel, wird wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, Bruch der Amtsverschwiegenheit und Untreue ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Grasser hat stets beteuert, von der schwarz bezahlten 9,61-Mio-Euro-Provision der bei der Buwog-Privatisierung 2004 siegreichen Immofinanz an seine Geschäftspartner Walter Meischberger und Peter Hochegger nichts gewusst zu haben. Wegen der Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit Zahlungen des Glücksspielkonzerns Novomatic zeigte er den Grünen Peter Pilz wegen Verleumdungsverdachts an. Von 2005 bis 2008 hatte der Glücksspielkonzern Novomatic 450.000 Euro für Beratung an Grassers Freund Walter Meischberger gezahlt. 330.000 Euro davon gingen an die Gesellschaft Valora, an der sich Grasser nach seiner Zeit als Finanzminister beteiligte. Bei der Befragung am Mittwoch sollen laut seinem Anwalt auch andere Privatisierungen aus Grassers Amtszeit Thema gewesen sein.

Im Kleinwagen zum Verhör

Während Grasser vergangene Woche noch äußerst medienscheu war und sich weder vor noch nach der Befragung im Bundeskriminalamt vor Journalisten blicken ließ, zeigte er sich heute wieder offener. Am Weg zur Befragung versuchte er zunächst noch durch einen Seiteneingang zu fahren, musste jedoch wieder umdrehen und fuhr mit seinem Anwalt im Kleinwagen dann doch durch den Haupteingang, wo zahlreiche Journalisten auf den Ex-Minister warteten. Nach dem Verhör in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung in der Meidlinger Kaserne meinte Grasser zu den wartenden Journalisten, alle Vorwürfe gegen ihn seien nun ausgeräumt. "Gott sei Dank" sei er nun endlich befragt worden, nachdem bereits seit vergangenem Oktober in der Causa ermittelt worden sei. Nun habe er endlich Gelegenheit gehabt, sich umfassend zu rechtfertigen und die Vorwürfe zu entkräften. Grasser war insgesamt rund 15 Stunden befragt worden. "Es gibt keine Frage, die nicht gestellt worden ist", meinte Grasser.

Weitere Einvernahmetermine wahrscheinlich

Anders sieht dies offenbar die Staatsanwaltschaft, die noch Fragen an den Ex-Minister hat: Nun werde das Material aus den beiden Einvernahmen durch die Staatsanwälte gesichtet, erläuterte Staatsanwältin Nittel nach der Befragung gegenüber der APA. Mit weiteren Einvernahmeterminen sei zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft sei mitten in einem Ermittlungsverfahren, von einer Verfahrenseinstellung könne "keine Rede" sein. Grasser sei am Mittwoch zu den Themen Buwog-Privatisierung und Novomatic befragt worden.

Der ungewöhnliche Ort der Befragung, das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, sei aus "organisatorischen Gründen" gewählt worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Das Anti-Korruptionsamt sei nur Gastgeber und stelle die Räumlichkeiten für die Vernehmung zur Verfügung, erläuterte ein Sprecher. Nach der Einvernahme stellte sich Grasser heute den Medienvertretern beim Haupteingang. Bei der ersten Einvernahme war er durch den Hinterausgang des Bundeskriminalamts verschwunden.


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