Frau starb bei Geburt: 110.000 Euro für Söhne
Der Krankenhausbetreiber "gespag" muss den vier Söhnen, deren Mutter bei der Geburt des vierten Kindes verblutet war, Trauerschaden zahlen. Der Arztbericht war gefälscht worden.

Foto © Weichselbraun / KLZSujetbild
Der oberösterreichische Krankenhausbetreiber "gespag" muss im Fall einer Frau, die 2008 in einem Spital nach der Entbindung ihres vierten Sohnes gestorben war, 110.000 Euro Trauerschaden an die vier Buben zahlen. Zu diesem Urteil kam nun das Welser Landesgericht. Die gespag hat den Spruch zur Kenntnis genommen.
Notoperation
Anfang September 2008 war es bei der Patientin in Gmunden während der Entbindung ihres vierten Kindes zu gravierenden Problemen gekommen. In einer Notoperation versuchten die Ärzte, ihr das Leben zu retten, sie verblutete aber nach einem Riss in der Gebärmutter. Die Krankengeschichte wurde gefälscht. Ein Oberarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung und Urkundenfälschung verurteilt. Nach dem Vorfall hatte die gespag Konsequenzen gezogen und Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität gesetzt. Das Dienstverhältnis mit dem zuständigen Primar wurde gelöst.
Der Witwer hatte auf 150.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht hat dem jüngsten Spross 20.000 Euro, den weiteren Söhnen je 30.000 Euro zugesprochen. Die Ansprüche des Witwers sind damit anerkannt worden. Die gespag-Anwälte hatten versucht, die Höhe zu drücken.
"Wir haben jetzt ein Urteil vorliegen. Wir haben immer angestrebt, dass ein unabhängiges Gericht die Ansprüche der Familie klärt", erklärte die gespag-Sprecherin. Weitere Verfahren sind im Laufen. Denn für sich selbst fordert der Witwer 30.000 Euro Schmerzensgeld, 91.000 Euro verlange er für Kinderbetreuung, Verdienstentgang und Umbaukosten. 10.000 Euro wollen die Eltern der Verstorbenen.










