Oma drohte Ersatzfreiheitsstrafe - Baby abgenommen

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Ein Baby ist seiner 18-jährigen Mutter im Bezirk Wels-Land kurz vor Weihnachten weggenommen worden, weil der Oma des Buben eine Ersatzfreiheitsstrafe drohte. Die 50-Jährige, die in einem Haushalt mit Tochter und Enkel lebt, hatte Strafzettel in der Höhe von 1.200 Euro nicht bezahlt. Das berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" in ihrer aktuellen Ausgabe.
Die 18-Jährige sei in einer Beziehung mit dem 20-jährigen Vater ihres einjährigen Sohnes und für ihr Kind sorgeberechtigt. Wegen ihres jungen Alters habe ein Mitarbeiter der Therapeutisch-Ambulanten Familienbetreuung TAF die Familie regelmäßig besucht. Bei einem Gespräch im Jugendamt im Dezember wurde der 50-jährigen Großmutter eröffnet, dass das Kind zu einer Pflegefamilie komme.
Im Antrag auf "Fremdunterbringung wegen Gefahr in Verzug" heiße es, die Kindesmutter sei mit der Erziehung stark überfordert und die Großmutter eine wichtige Stütze. Nun drohe ihr wegen einer "Anhäufung an ausständigen nichtbezahlten Verkehrsstrafen" eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa 20 Tagen, "wohlwissend, dass sie Betreuungspflichten für ihr einjähriges Enkelkind übernommen hat", zitieren die "OÖN" aus dem Schreiben an das Bezirksgericht.
Die 50-Jährige habe ihre Strafen in Höhe von 1.200 Euro umgehend beglichen. Doch der Einjährige befinde sich weiter bei einer Pflegefamilie, bereits bei der zweiten innerhalb von rund sieben Wochen, so der Artikel. Nun müsse das Bezirksgericht entscheiden, ob das Kind weiter bei der Pflegefamilie bleibe, oder zu Mutter und Großmutter zurückdürfe. Das Gericht habe der jungen Frau Verfahrenshilfe bewilligt und einen Jugendpsychiater mit einem Gutachten beauftragt. Dieses solle in Kürze vorliegen. "Ich frage mich, auf welchem legalen Weg das Jugendamt an die Informationen über die Verkehrsstrafen gekommen ist", so der Rechtsanwalt der Familie in den "OÖN".
Die Bezirkshauptmannschaft halte sich wegen der Wahrung der Amtsverschwiegenheit völlig bedeckt, sagte Bezirkshauptmann Josef Gruber der Zeitung. Das Jugendamt habe es sich aber nicht leicht gemacht. Die Familie sei der Jugendwohlfahrt seit Jahren bekannt, schrieb das Amt an das Bezirksgericht.











