Prozess um Bundesbuchhaltungsaffäre vertagt
Der Prozess um die sogenannte Bundesbuchhaltungsaffäre ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht auf den 30. März vertagt worden. Die Verteidiger mehrerer Angeklagter hatten zahlreiche neue Beweisanträge vorgelegt. Zudem fehlte am mittlerweile achten Verhandlungstag mit Kurt D., dem vormaligen Chef des Wiener Bildungsinstituts "Venetia", einer der beiden Hauptangeklagten krankheitsbedingt.
Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Kreuter beleuchtet seit Mitte Jänner, wie es dazu kam, dass ein für das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständiger Bereichsleiter der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Jahr 2005 sowie zwischen dem 4. Jänner und dem 1. September 2008 insgesamt 16,9 Millionen Euro an Bundesvermögen verschleuderte. Nicht weniger als 136 Seiten umfasst die Anklageschrift der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA), in deren Zentrum der BHAG-Beamte Wolfgang W. (47) und der mit diesem befreundete Kurt D. (56) stehen.
Der Anklage zufolge soll der "Venetia"-Boss mit Wolfgang W. ausgerechnet einen Spitzenbeamten seines größten Auftraggebers "zum Ausstellen von inhaltlich gänzlich unberechtigten und somit falschen, zeitlich befristeten Forderungsbestätigungen, also Schuldverschreibungen der Republik Österreich" überredet haben. Als Käufer dieser vermeintlichen Schuldverschreibungen des Bundes Geld sehen wollte, tätigte der Spitzenbeamte Überweisungen, um Gläubiger seines "Spezis" ruhig zu stellen.
Er sei "von diesem Menschen vollständig in den Bann gezogen" gewesen und "verstehe seit damals jede Person, die einer Sekte erliegt", lautete die Verantwortung des mittlerweile suspendierten BHAG-Beamten. Kurt D. hatte sich formal ebenfalls schuldig bekannt, doch im Zuge seiner Befragung zu verstehen gegeben, an die Projekte - darunter vor allem eine ecuadorianische Goldmine - geglaubt zu haben, in die er die Millionen investiert und zur Gänze verloren haben will. Ein Anwalt sowie ein Geschäftsmann, die mit den Schuldverschreibungen gehandelt haben sollen, sind als mutmaßliche Beteiligungstäter mitangeklagt.











