Wiener Sniper aus U-Haft entlassen
Die sogenannten Wiener Sniper, die im vergangenen September mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen haben sollen, sind Mittwochmittag aus der U-Haft entlassen worden.

Foto © APAHeckenschützen schossen in Wien 21 Mal auf Autofahrer und Passanten
Die sogenannten Wiener Sniper, die im vergangenen September mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen haben sollen, sind Mittwochmittag aus der U-Haft entlassen worden. Das berichtete Normann Hofstätter, der Verteidiger einer der beiden 20-Jährigen, der APA unmittelbar nach der Haftprüfungsverhandlung im Straflandesgericht.
Wie der Anwalt darlegte, nahm der Haftrichter zwar weiter Tatbegehungsgefahr an, hielt eine weitere Inhaftierung der beiden Männer aber nicht mehr für verhältnismäßig. Sie wurden daher gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Laut Hofstätter wurden den Verdächtigen eine Reihe von Auflagen erteilt: Ihnen wurde die Weisung erteilt, sich untereinander nicht abzusprechen, allfällige Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben und einen Bewährungshelfer in Anspruch zu nehmen.
Die beiden 20-Jährigen waren am 30. September festgenommen worden, nachdem sie in den vorangegangenen Wochen mit einer Luftdruckpistole aus einem fahrenden Auto heraus auf insgesamt 21 Passanten geschossen haben sollen. Allein am 15. September gaben sie den polizeilichen Ermittlungen zufolge 17 Schüsse ab. Zur Ergreifung der Heckenschützen waren insgesamt 22.000 Euro ausgelobt worden. Das Geld sollen laut ORF nun vier Jugendliche bekommen, die den Opel Astra eines der beiden Verdächtigen als Täterfahrzeug erkannt hatten.
Entscheidende Bedeutung für die Enthaftung der Männer dürfte dem gerichtsmedizinischen Gutachten über die eingetretenen Verletzungen zugekommen sein. Dabei stellte sich heraus, dass sämtliche Angeschossene lediglich leichte Verletzungen erlitten hatten. Die Staatsanwaltschaft Wien war ursprünglich von dem mit bis zu fünf Jahren Haft bedrohten Delikt "absichtliche schwere Körperverletzung" ausgegangen. Im Hinblick auf die vorliegenden Expertise erscheint es nunmehr fraglich, ob tatsächlich in diese Richtung Anklage erhoben wird.
Seitens des Straflandesgerichts war vorerst keine Stellungnahme zu bekommen.











