Schönheits-OP-Gesetz im Frühjahr 2012 möglich

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Das Gesetz zur "Qualitätsoffensive für Schönheitsoperationen" könnte bereits im Frühjahr in Kraft treten, kündigte Gesundheitsminister Stöger an. Die ÖVP habe grundsätzlich eine positive Grundhaltung signalisiert, der Entwurf gehe "bald" in Begutachtung. Im Zentrum stehen eine bessere Information der Patienten, klare Richtlinien zur Ausbildung der Ärzte und der besondere Schutz von Minderjährigen.
"Jede Verbesserung der Aufklärung ist zu begrüßen", meinte der Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer. Die Zahl der Reklamationen - von denen rund ein Drittel weiterverfolgenswert sind - stiegen 2010 um rund ein Fünftel. Dies entspricht etwa der Gesamtzahl der Behandlungsbeschwerden. Erwartungshaltung und Ergebnis würden derzeit in der Schönheitsmedizin oft weit auseinanderliegen, nur wenige Beschwerden sind allerdings auf ärztliche Fehler zurückzuführen. Konkrete Zahlen über die bundesweite Gesamtmenge der diesbezüglichen Eingriffe gibt es derzeit keine; insgesamt gehen Experten von etwa 40.000 Behandlungen und Operationen jährlich aus. Am beliebtesten dürften Fettabsaugungen sein.
Mit der steigenden Menge mehren sich zwar auch die Beschwerden; gerade bei den ästhetischen Fällen gebe es aber eine hohe Dunkelziffer, so der ehemalige Richter Brustbauer. Nur wenige suchen den Schritt in die Öffentlichkeit. Die meisten Menschen wissen nicht, wann Reklamationen berechtigt sind.
Besonders Jugendliche stehen im Fokus der Initiative. Man müsse grundsätzlich "etwas genauer hinsehen", wenn ein Eingriff nicht notwendig ist. Ethisch höhere Ansprüche gelten für Stöger besonders für die unter 14-jährigen, denen derartige Eingriffe grundsätzlich verboten werden sollen. 14- bis 18-Jährige sollen verpflichtend eine psychologische Beratung erhalten. Zudem kündigte Stöger klare Regelungen bezüglich Berufsbezeichnung und darüber an, "wer was tun darf".











