Steirisch ist beim Öl nicht gleich steirisch
Obwohl alle Kürbiskerne für sein Öl in Mureck gewachsen sind, darf Landwirt sein Kernöl nicht "steirisch" oder "aus der Steiermark" nennen. Dafür müsste er es extra prüfen lassen.

Foto © Scheriau/Sujet
Warum darf ich auf die Etiketten meines Kernöls nicht steirisch oder meine Adresse draufschreiben? Alle Kerne stammen aus der Gegend", ärgert sich Alois Knopf. Der Landwirt aus Oberrakitsch bei Mureck bekam kürzlich Post von der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er sich nicht an die Vorschriften halte. Er dürfe auf Etiketten seines Öls "keinerlei Steiermarkbezug" verwenden.
"Die Bezeichnung Steirisches Kürbiskernöl wurde als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) registriert und genießt einen Sonderrechtsschutz", erklärt die Rechtsanwältin Isabella Hödl, Spezialistin für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Die auch bei der EU hinterlegten Spezifikationen legen fest, dass nur jene Hersteller die Bezeichnung verwenden dürfen, die ihr Öl entsprechend herstellen und sich kontrollieren lassen.
"Das System bietet in erster Linie den Konsumenten Sicherheit und Vertrauen", erklärt Franz Maierhofer von der Landwirtschaftskammer. Besagtes Schreiben diene der Aufklärung und "hat bei einer Rückmeldung in der gesetzten Frist keine rechtlichen Auswirkungen." Die Kammer fühle sich verpflichtet, die Interessen jener 3000 Landwirte zu wahren, die Mitglied des Kontrollsystems sind. "Wir sind damit beauftragt, markenrechtliche Verstöße zu verfolgen und mittels Klage vor Gericht zu bekämpfen", so Andreas Cretnik, Geschäftsführer der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl. Natürlich dürfe die Adresse - ohne Steiermark - auf Etiketten sein. Auch die Lebensmittelaufsicht prüfe die Kennzeichnung, Strafen bis zu 20.000 Euro drohen. Jeder Landwirt könne dem Kontrollsystem beitreten; Mitglieder würden von Vorteilen profitieren, die in der Regel den Mitgliedsbeitrag aufwiegen.














-Anzeigen