Radikaler Heckenschnitt nur bis Ende Februar

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Noch bevor der Frühling ins Land zieht, müssen Gartenbesitzer ihren Frühjahrsputz abgeschlossen haben. Denn: Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Gebüsche und Schilfe radikal gestutzt oder gerodet werden. Danach gilt bis zum 30. September ein Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden.
Wer nun Säge und Schere ansetzen will, muss auf das Thermometer schauen, erklärt August Forster, Präsident des deutschen Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. "Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus." Sollte es kälter sein, schade ein Schnitt den Pflanzen: "Der Zweig wird gequetscht, und es gibt keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann."












