Strafzettel-Flut aus dem Urlaubsland
Ungewöhnliche Vorschriften, dreiste Verkehrsstrafen: Bei der Reise in südliche Urlaubsländer müssen Autofahrer gegen "Abzocke" gewappnet sein.

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Viele Reisende erwarten an ihrem Urlaubsziel nicht nur erholsame Tage in der Sonne, sondern oft auch saftige Verkehrsstrafen. "Für Urlauber ist es meist schwer nachvollziehbar, warum sie von der Polizei abgestraft werden und sie dann auch noch so viel zahlen müssen", sagt Thomas Jank, Geschäftsstellenleiter des Kärntner ARBÖ.
Italien ist für seine Dreistigkeit in puncto Verkehrsstrafen bekannt. "Da gibt es auch die meisten Beschwerden", sagt Helmut Schernitz, ÖAMTC-Verkehrsjurist. Eine wahre Strafzettel-Flut löst dabei die Umweltzone ("zona traffico limitato") in Italiens Städten aus. Diese Zonen wie in Udine oder Florenz sind so schlecht beschildert, dass Autofahrer rasch in die videoüberwachten Gebiete fahren. Doch Vorsicht, das kann teuer werden. Beim ÖAMTC beschwerte sich unlängst ein Lenker, der bei der Parkplatzsuche vier Mal in eine solche Umweltzone fuhr. Er sollte knapp 500 Euro zahlen.
Doch das ist nicht alles, was auf den Italien-Urlauber zukommen kann: Eine brennende Zigarette aus dem Auto zu werfen, ist fast genauso teuer wie vier Mal durch die Umweltzone zu fahren. Bei Alkohol am Steuer verstehen die italienischen Polizisten keinen Spaß. Ab 0,8 Promille drohen sechs Monate Haft und 800 Euro Geldstrafe. Ab 1,5 Promille wird das Auto beschlagnahmt und versteigert. Ordentlich in die Tasche greifen muss ein Autofahrer, wenn er zwischen 22 und 7 Uhr zu schnell fährt oder drängelt - und zwar um ein Drittel mehr als sonst. "Kurios ist auch die Vorschrift, dass man als Radfahrer seit 1. August 2010 nur mit einer Warnweste Tunnel durchfahren darf", sagt Jank.
Auch andere Länder warten mit ungewöhnlichen Vorschriften auf. Ungarn, Slowenien und Kroatien strafen etwa Reisende, deren Prüfpickerl am Auto abgelaufen ist - selbst wenn man in Österreich innerhalb der VierMonats-Frist noch damit fahren darf. In Ungarn werden sogar die Kennzeichentafeln eingezogen.
Ein weiteres Kuriosum: In Frankreich muss ab 1. Juli ein Alkotestgerät mitgeführt werden.














